Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft der Linth zwischen der Einmündung... (VII B/532/22)
INHALT
Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft der Linth zwischen der Einmündung des Brummbaches und der Einmündung der Schüttenrunse
- Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft der Linth zwischen der Einmündung des Brummbaches und der Einmündung der Schüttenrunse
- Art. 1 Konzessionserteilung
- Art. 2 Umfang der Konzession
- Art. 3 Dauer der Konzession
- Art. 4 Bewilligungen
- Art. 5 Änderungen der Anlagen, des Projektes und des Konzessions
- Art. 6 Fristen
- Art. 7 Restwasser
- Art. 8 Erwerb von Grund und Rechten
- Art. 9 Strassen und Wege
- Art. 10 Rückbau
- Art. 11 Fischerei
- Art. 12 Bestehende Wassernutzungen, Friedpflicht
- Art. 13 Wald
- Art. 14 Wasserbaupolizei
- Art. 15 Umwelt, Landschaft
- Art. 16 Unterhalt
- Art. 17 Aufsicht und Überwachung
- Art. 18 Haftpflicht
- Art. 19 Gebühr
- Art. 20 Steuern und Abgaben
- Art. 21 Übertragung der Konzession
- Art. 22 Verwirkung der Konzession
- Art. 23 Erlöschen der Konzession
- Art. 24 Folgen der Verwirkung oder Erlöschung; Sicherung und Rück
- Art. 25 Erneuerung der Konzession
- Art. 26 Vorbehalt der Gesetzgebung
- Art. 27 Streitigkeiten
- Art. 28 Heimfall
- Art. 29 Vollzug
- Art. A1-1 Ausgleichsmassnahmen
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