Reglement über die sicherheitstechnische Wartung von wärmetechnischen Anlagen (618.53)
INHALT
Reglement über die sicherheitstechnische Wartung von wärmetechnischen Anlagen
- Reglement über die sicherheitstechnische Wartung von wärmetechnischen Anlagen
- § 1 Allgemeines
- § 2 Fristen
- 1. Atmosphärischer Brenner 1 x in 2 Jahren
- 2. Gebläsebrenner unter 70 kW 1 x in 2 Jahren
- 3. Gebläsebrenner ab 70 kW 1 x pro Jahr
- 1. Verdampfungsbrenner / Ölofen 2 x pro Jahr
- 2. Gebläsebrenner unter 70 kW 1 x pro Jahr
- 3. Gebläsebrenner ab 70 kW 2 x pro Jahr
- 1. Holzfeuerungen 2 x pro Jahr
- 2. Zusatzanlagen (Cheminée, Cheminéeofen etc.) 1 x pro Jahr
- § 3 Kontrolle
- 1. Nutzung und Zugänglichkeit;
- 2. Brandabschnittbildung, Bauart und Ausbau;
- 3. Unterlagsplatte, Vorbelag, Rückwand;
- 4. Raumbelüftung.
- 1. Lagerraum;
- 2. Lagermengen;
- 3. Abstände zum Feuerungsaggregat;
- 4. Dichtigkeit von Gasarmaturen und -verschraubungen;
- 5. Entsorgung von Asche.
- 1. Zugänglichkeit;
- 2. Sicherheitsabstände;
- 3. Sicherheitseinrichtungen;
- 4. Abgasführende Teile;
- 5. Verbrennungsrückstände und Ablagerungen;
- 6. Verbrennungsluftzufuhr.
- 1. Schacht, Ummauerung;
- 2. Sicherheitsabstände;
- 3. Verbrennungsrückstände und Ablagerungen;
- 4. Dichtigkeit;
- 5. Reinigungsöffnungen;
- 6. Abgasventilatoren;
- 7. Mess- und Sicherheitseinrichtungen;
- 8. Zubehör.
- 1. Ableitung;
- 2. Rückstände.
- § 4 Reinigung
- § 5 Vollzug
Feedback