Verordnung über die Abschlussreisen der Klassen der Kantonsschulen Olten und Solot... (414.694.2)
INHALT
Verordnung über die Abschlussreisen der Klassen der Kantonsschulen Olten und Solothurn
- Verordnung über die Abschlussreisen der Klassen der Kantonsschulen Olten und Solothurn
- § 1 Allgemeines
- § 2 * Reisetermine
- 1. die letzte Schulwoche vor den Herbstferien oder
- 2. die letzte Schulwoche des ersten Schulhalbjahres. Die lokale
- 1. die letzte Schulwoche des Schuljahres.
- § 3 Reiseart
- § 4 Programm und Budget
- § 5 Beiträge
- § 6 Unfallversicherung
- § 7 Verbot des Führens von Motorfahrzeugen
- § 8 Reisen ohne Bildungszwecke oder Lehrerbegleitung
- § 9 Aufhebung bisheriger Bestimmungen
- § 10 Inkrafttreten
- 27.10.1987 01.01.1989 § 2 totalrevidiert -
- § 2 27.10.1987 01.01.1989 totalrevidiert -
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