Verordnung über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von D... (935.011)
INHALT
Verordnung über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (VMD)
- Verordnung über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen (VMD)
- 1. Abschnitt: Meldepflichtige reglementierte Berufe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Meldung
- Art. 2 Form und Inhalt der ersten Meldung
- Art. 3 Begleitdokumente
- Art. 4 Erneuerung der Meldung
- 3. Abschnitt: Verfahren des SBFI nach der Zustellung
- Art. 5 Prüfung der Vollständigkeit
- Art. 6 Zeitpunkt der Zustellung
- Art. 7 Rückmeldung an die Dienstleistungserbringerin oder den Dienstleistungserbringer
- Art. 8 Weiterleitung an die zuständigen Behörden
- 4. Abschnitt: Datensammlung
- Art. 9
- 5. Abschnitt: Nachprüfung der Berufsqualifikationen durch die zuständige Bundesbehörde
- Art. 10 Nachprüfung, Entscheidung und Information
- Art. 11 Verzögerungen bei der Nachprüfung der Berufsqualifikationen
- Art. 12 Eignungsprüfung
- 6. Abschnitt: Führen von Ausbildungs- und Berufsbezeichnungen
- Art. 13 Ausbildungsbezeichnungen
- Art. 14 Berufsbezeichnungen
- 7. Abschnitt: Strafbestimmung
- Art. 15
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 16 Vollzug
- Art. 17 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 18 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁷
- Reglementierte Berufe, die unter die Meldepflicht und die Nachprüfung gemäss BGMD fallen
- 1. Gesundheitswesen
- 2. Handel, Gewerbe und Wirtschaft
- 3. Ernährungswesen
- 4. Forstwirtschaft, Fischerei und Tiere
- 5. Verkehr
- 6. Bildung und Soziales
- 7. Sportaktivitäten
- 8. Baubereich
- 9. Bereich der juristischen Berufe
- 10. Andere Bereiche
- Anhang 2
- Änderung bisherigen Rechts
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