Verordnung über die Ausrichtung von Dienstalterszulagen an die Sektionschefs und ... (126.553.21)
INHALT
Verordnung über die Ausrichtung von Dienstalterszulagen an die Sektionschefs und Bezirksweibel
- Verordnung über die Ausrichtung von Dienstalterszulagen an die Sektionschefs und Bezirksweibel
- 23. November 1941
- 1. Den Sektionschefs und den Bezirksweibeln wird nach Vollendung des
- 2. Zur Berechnung der Dienstaltersgeschenke werden nur ganze Dienstjah-
- 3. Die Dienstalterszulagen werden für die Sektionschefs auf Antrag des
- 4. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft. Die Verordnung über
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