Verordnung über Kantonsbeiträge an Bildungskosten und über die Entschädigung der a... (IV B/31/6)
INHALT
Verordnung über Kantonsbeiträge an Bildungskosten und über die Entschädigung der auswärtigen Schulbesuche
- Verordnung über Kantonsbeiträge an Bildungskosten und über die Entschädigung der auswärtigen Schulbesuche
- Art. 5 Kosten für Weiterbildung der Lehrpersonen Die Beitragsleistungen des Kantons an die Kosten der Weiterbildung für Lehrpersonen werden im Reglement des Departements für Bildung und Kul- tur (Departement) über die Weiterbildung 1)
- Artikel 2 Buchstabe d
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