Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteili... (958.2)
INHALT
Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz
- Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz
- Art. 1 Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze
- Art. 2 Verfahren
- Art. 3 Information der betroffenen Handelsplätze und Veröffentlichung von Listen
- Art. 4 Vorläufige Bewilligung von ausländischen Teilnehmern
- Art. 5 Verhältnis dieser Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz
- Art. 6 Inkrafttreten und Geltungsdauer
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