Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindebeiträge an den Bau und Be... (837.12)
INHALT
Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindebeiträge an den Bau und Betrieb von Jugendheimen, Eingliederungszentren und Geschützten Werkstätten (Jugendheimgesetz)
- Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindebeiträge an den Bau und Betrieb von Jugendheimen, Eingliederungszentren und Geschützten Werkstätten (Jugendheimgesetz)
- § 1.
- 25. Lebensjahr als Altersgrenze.
- § 2. Schulung sonderschulpflichtiger Kinder
- § 3. Anerkennungsverfahren Trägerschaft
- § 4.
- § 5. Anerkennungsgesuch
- § 6. Anerkennung und Aufsicht
- § 7. Jugendheim-Kommission
- § 8. Aufsicht über die Heimführung und Einsichtnahme in die
- § 9. Einreichung der Gesuche
- § 10. Erwerb von Liegenschaften
- § 11. Zusicherung der Beiträge
- § 12. Sonderschulbauten der Schulgemeinden
- § 12
- § 13. Besoldungen
- § 14.
- § 15.
- § 16. Zusicherung bei Bundesbeiträgen
- § 17. Betriebsbeiträge
- § 18.
- § 19. Rechnungsführung
- § 20.
- § 21. Interkantonale Zusammenarbeit
- § 22. Inkrafttreten
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