Verordnung über die Beiträge der Staatsbediensteten und der staatlichen Unfallkas... (126.511.27)
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Verordnung über die Beiträge der Staatsbediensteten und der staatlichen Unfallkasse an die Prämien der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung
- Verordnung über die Beiträge der Staatsbediensteten und der staatlichen Unfallkasse an die Prämien der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung
- § 1.
- § 2. Frauen und Männer zahlen die gleichen Prämienanteile. Die indivi-
- § 3.
- § 4. Der jährliche Prämiensatz für die obligatorische Nichtberufsunfallver-
- § 5. Ziffer 6 des Regierungsratsbeschlusses vom 26. Oktober 1983 über die
- 28. Januar 1991 über die Prämienanpassung bei der Nichtberufsunfallversi-
- § 6. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Vorbehalten bleibt
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