Verordnung über das Pflichtpensum für Lehrkräfte an den Berufsschulen (126.515.833.31)
INHALT
Verordnung über das Pflichtpensum für Lehrkräfte an den Berufsschulen
- Verordnung über das Pflichtpensum für Lehrkräfte an den Berufsschulen
- 5. April 1995
- 1. Das Pflichtpensum der Lehrkräfte an den Berufsschulen kaufmännischer
- 2. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Vorbehalten bleibt
- 3. Der Kantonsratsbeschluss über die Einstufung der Berufsschullehrer in
- 4. Diese Verordnung unterliegt dem fakultativen Referendum.
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