Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (741.621)
INHALT
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Abgrenzung zur GGBV
- Art. 3 Abkürzungen
- Art. 4 Internationales Recht
- Art. 5 Ausnahmen und Abweichungen
- Art. 6 Abweichungen für den Werkverkehr auf öffentlichen Strassen
- Art. 7 Versand der Güter
- Art. 8 Ausbildung der Fahrzeugführer
- Art. 9 Instruktion der Fahrzeugführer
- Art. 10 Zusätzliche Pflichten und Rechte der Fahrzeugführer
- Art. 11 Beladen und Entladen ausserhalb öffentlicher Strasse
- Art. 12 Füllen und Entleeren von Tanks
- Art. 13 Verkehrsbeschränkungen
- Art. 14 Versicherung
- Art. 15 Eintrag im Fahrzeugausweis
- Art. 16 Auskunftspflicht
- 2. Abschnitt: Meldepflichten von Behörden und Zusammenarbeit mit der EU
- Art. 17 ²³ Meldungen von Verstössen und Zusammenarbeit mit der EU
- Art. 18 ²⁵ Meldungen zu statistischen Zwecken
- 3. Abschnitt: Strafbestimmungen
- Art. 19 Verletzung der Bestimmungen über den Versand der Güter
- Art. 20 Verletzung der Bestimmungen über die Handhabung der Güter
- Art. 21 Verletzung der Bestimmungen über die Beförderung der Güter
- Art. 22 Widerhandlungen des Beförderers und des Fahrzeughalters
- Art. 23 ²⁸
- Art. 24 Vorrang strengerer Strafbestimmungen
- 4. Abschnitt: Vollzug
- Art. 25 Vollzug
- Art. 26 Meldungen über Ereignisse mit gefährlichen Gütern
- Art. 27 ³⁵
- Art. 28 Anpassungen und Weisungen
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 29 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 30 Übergangsbestimmung
- Art. 31 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁴⁰
- Nur für nationale Transporte geltende Vorschriften
- Anhang 2 ⁴⁹
- Strassenstrecken mit zusätzlichen Beförderungsbeschränkungen
- 1 Strassenstrecken mit Tunnels
- 2 Strassenstrecken in der Nähe geschützter Gewässer
- 2.1 Liste der Strassenstrecken, auf denen die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter verboten ist
- 2.2 Güter, deren Beförderung verboten ist
- Anhang 3 ⁷²
- Liste gefährlicher Güter, die nur unter besonderen Auflagen transportiert werden dürfen
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