Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (251.4) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
- Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
 - Art. 1 Erlangung der Kontrolle
 - Art. 2 Gemeinschaftsunternehmen
 - Art. 3 Beteiligte Unternehmen
 - Art. 4 Berechnung des Umsatzes
 - Art. 5 Umsatz eines beteiligten Unternehmens
 - Art. 6 Berechnung der Bruttoprämieneinnahmen bei Versicherungsgesellschaften
 - Art. 7 ²
 - Art. 8 ³ Ermittlung der Grenzwerte bei Beteiligung von Banken und übrigen Finanzintermediären
 - Art. 9 Meldung eines Zusammenschlussvorhabens
 - Art. 10 Benachrichtigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht ⁵
 - Art. 11 Inhalt der Meldung
 - Art. 12 Erleichterte Meldung
 - Art. 13 Meldeformulare und Erläuterungen
 - Art. 14 Bestätigung der Vollständigkeit der Meldung
 - Art. 15 Zusätzliche Angaben und Unterlagen
 - Art. 16 Bewilligung des Vollzugs
 - Art. 17 Bewilligung des Vollzugs bei Banken
 - Art. 18 Veröffentlichung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens
 - Art. 19 Stellungnahme Dritter
 - Art. 20 Fristen
 - Art. 21 Wesentliche Änderungen der Verhältnisse
 - Art. 22 Berichterstattung über unbedenkliche Zusammenschlüsse
 - Art. 23 Veröffentlichung des Entscheides nach Abschluss der Prüfung
 - Art. 24 Übergangsbestimmung
 - Art. 25 Inkrafttreten