Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (747.223.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO 1)
- Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO 1)
 - Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
 - Art. 0.01 ⁶ Geltungsbereich
 - Art. 0.02 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Teil: Verkehrsvorschriften
 - Abschnitt I: Allgemeines
 - Art. 1.01 Schiffsführer
 - Art. 1.02 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
 - Art. 1.03 Allgemeine Sorgfaltspflicht
 - Art. 1.04 Verhalten unter besonderen Umständen
 - Art. 1.05 Belastung und Personenzahl
 - Art. 1.06 Urkunden
 - Art. 1.07 Schifffahrtshindernisse
 - Art. 1.08 Schutz der Schifffahrtszeichen
 - Art. 1.09 Gewässerverunreinigung
 - Art. 1.10 Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
 - Art. 1.11 Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
 - Art. 1.12 Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge
 - Art. 1.13 Anordnungen in Einzelfällen
 - Art. 1.14 Anordnungen vorübergehender Art
 - Art. 1.15 Vorrangfahrzeuge
 - Art. 1.16 Überwachung
 - Abschnitt II: Kennzeichen der Fahrzeuge
 - Art. 2.01 Kennzeichen
 - Art. 2.02 Anbringung der Kennzeichen
 - Abschnitt III: Sichtzeichen der Fahrzeuge
 - Art. 3.01 Lichter
 - Art. 3.02 Flaggen und Bälle
 - Art. 3.03 Verbotene Lichter und Zeichen
 - Art. 3.04 Ersatzlichter
 - Art. 3.05 Lampen und Scheinwerfer
 - Art. 3.06 ²⁶ Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
 - Art. 3.07 Zusätzliche Bezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter ²⁷
 - Art. 3.08 Bezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter ²⁸
 - Art. 3.09 ³⁰ Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
 - Art. 3.10 Bezeichnung von Fischereifahrzeugen
 - Art. 3.11 Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schifffahrt gefährden können
 - Art. 3.12 ³² Zeigen des blauen Blinklichtes
 - Art. 3.13 ³³ Zeichen beim Tauchen
 - Abschnitt IV: Schallzeichen und Sprechfunk ³⁴
 - Art. 4.01 Allgemeines
 - Art. 4.02 Schallzeichen der Fahrzeuge
 - Art. 4.03 Schallzeichen von Häfen und Landestellen
 - Art. 4.04 Verbotene Schallzeichen
 - Art. 4.05 ³⁵ Sprechfunk
 - Abschnitt V: Schifffahrtszeichen
 - Art. 5.01 Allgemeines
 - Art. 5.02 Bezeichnung von Hafeneinfahrten, Landestellen und ortsfesten Anlagen ³⁶
 - Abschnitt VI: Fahrregeln
 - Art. 6.01 Allgemeine Verhaltensregeln
 - Art. 6.02 Fahrgeschwindigkeit
 - Art. 6.03 Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht ⁴⁰
 - Art. 6.04 Grundsätze für das Begegnen und Überholen
 - Art. 6.05 Ausweichpflichtige Fahrzeuge
 - Art. 6.06 ⁴¹ Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern
 - Art. 6.07 Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
 - Art. 6.08 Verhalten beim Ausweichen
 - Art. 6.09 Besondere Vorschriften für das Überholen
 - Art. 6.10 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Landestellen
 - Art. 6.11 Einschränkungen der Schifffahrt
 - Art. 6.12 ⁴⁶ Radarfahrt
 - Art. 6.13 Fahrt bei unsichtigem Wetter, Starkwind und Sturm ⁴⁷
 - Art. 6.14 Schallzeichen während der Fahrt bei unsichtigem Wetter
 - Art. 6.15 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
 - Art. 6.16 Fahrzeuge in Not
 - Abschnitt VII: Regeln für das Stilliegen
 - Art. 7.01 Stilliegen
 - Abschnitt VIII: ⁵³ Wassergefährdende Stoffe und gefährliche Güter
 - Art. 8.01 ⁵⁴ Grundsätzliches Beförderungsverbot
 - Art. 8.02 ⁵⁵ Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
 - Art. 8.03 ⁵⁷ Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die nicht als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
 - Abschnitt IX: Fahrgastschifffahrt
 - Art. 9.01 Schiffsverkehr an den Landestellen
 - Art. 9.02 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
 - Art. 9.03 Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
 - Art. 9.04 Schleppverbot
 - Art. 9.05 Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
 - Abschnitt X: Besondere Vorschriften für den Rhein
 - Art. 10.01 Geltungsbereich
 - Art. 10.02 Ausgenommene Vorschriften
 - Art. 10.03 Geschwindigkeitsbeschränkungen
 - Art. 10.04 Begegnen und Überholen
 - Art. 10.05 Durchfahrt unter Brücken
 - Art. 10.06 Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
 - Art. 10.07 Überqueren
 - Art. 10.08 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
 - Art. 10.09 Fahrt bei unsichtigem Wetter
 - Art. 10.10 Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
 - Art. 10.11 Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
 - Art. 10.12 Verbotenes Stilliegen
 - Abschnitt XI: Verschiedenes
 - Art. 11.01 Einbringen und Bezeichnen von Fischereigeräten
 - Art. 11.02 Fischen mit der Schleppangel
 - Art. 11.03 Wasserflugzeuge
 - Art. 11.04 ⁶³ Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot ⁶⁴
 - Art. 11.05 ⁶⁶ Genehmigung von Veranstaltungen
 - Art. 11.06 Genehmigung von Sondertransporten
 - Dritter Teil: Zulassungsvorschriften
 - Abschnitt XII: Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen
 - Art. 12.01 ⁶⁷ Patentpflicht
 - Art. 12.02 Schifferpatent
 - Art. 12.03 Allgemeine Voraussetzungen für das Schifferpatent
 - Art. 12.04 Fahrzeiterfordernis für den Erwerb des Schifferpatents der Kategorien B und C
 - Art. 12.05 Schiffsführerprüfung
 - Art. 12.06 Inhalt des Schifferpatents
 - Art. 12.07 ⁷⁵ Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes
 - Art. 12.08 ⁷⁶ Entzug und Einschränkung des Schifferpatentes
 - Art. 12.09 ⁷⁷ Anerkennung anderer Schifferpatente
 - Art. 12.10 Schifferpatent für den Rhein
 - Abschnitt XIII: Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
 - Art. 13.01 Grundregel
 - Art. 13.02 Schwimmfähigkeit
 - Art. 13.03 Stabilität, Freibord und Einsenkungsmarken
 - Art. 13.04 Manövrierfähigkeit
 - Art. 13.05 ⁸⁰ Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
 - Art. 13.06 Schallgeräte
 - Art. 13.07 Lenzeinrichtungen
 - Art. 13.08 Steuerstand
 - Art. 13.09 Radargeräte
 - Art. 13.10 ⁸⁴ Gewässerschutz
 - Art. 13.11 ⁸⁶ Motoren mit Gemischschmierung
 - Art. 13.11 a ⁸⁸ Abgasemissionen
 - Art. 13.11 b ⁹² Austausch von Motoren
 - Art. 13.11 c ⁹³ Wartung von nicht abgastypengeprüften Motoren
 - Art. 13.11 d ⁹⁴ Begrenzung des Partikelausstosses von Dieselmotoren
 - Art. 13.12 Abgasleitungen
 - Art. 13.13 ⁹⁸ Kraftstoffbehälter
 - Art. 13.14 Elektrische Anlagen und Flüssiggasanlagen
 - Art. 13.15 Akkumulatoren
 - Art. 13.16 Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
 - Art. 13.17 ⁹⁹ Motoren in Fahrgastschiffen
 - Art. 13.18 ¹⁰⁰ Zulässige Maschinenleistung von Vergnügungsfahrzeugen
 - Art. 13.19 ¹⁰¹ Mindestausrüstung der Fahrzeuge
 - Art. 13.20 Rettungsmittel
 - Art. 13.21 ¹¹⁰ Funkanlagen
 - Abschnitt XIV: Zulassung und Untersuchung von Fahrzeugen
 - Art. 14.01 ¹¹¹ Zulassung
 - Art. 14.02 Inhalt der Zulassungsurkunde
 - Art. 14.03 Untersuchung
 - Art. 14.04 Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
 - Art. 14.05 Massnahmen bei Feststellung von Mängeln
 - Art. 14.06 Entzug der Zulassung
 - Art. 14.07 Änderung, Neuerteilung und Rückgabe der Zulassungsurkunde
 - Art. 14.08 ¹²¹ Probe- und Überstellungszulassung
 - Abschnitt XV: Besatzung
 - Art. 15.01 Besatzung
 - Vierter Teil: Schlussvorschriften
 - Art. 16.01 Sonderrechte
 - Art. 16.02 Ausnahmen
 - Art. 16.03 Übergangsvorschriften
 - Art. 16.03 a ¹²⁷ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 23. Oktober 2013
 - Art. 16.04 Inkrafttreten
 - Schlussbestimmungen der Änderung vom 4. Juni 1991 ¹³¹
 - Schlussbestimmungen der Änderung vom 23. Juni 1995 ¹³²
 - Anlage A
 - Schallzeichen
 - A. Schallzeichen der Fahrzeuge
 - B. Schallzeichen der Anlagen
 - Anlage B ¹³³
 - Schifffahrtszeichen ¹³⁴
 - A. Verbotszeichen
 - B. Gebotszeichen
 - C. Zeichen für Einschränkungen
 - D. Empfehlende Zeichen
 - E. Hinweiszeichen
 - F. Zusätzliche Tafeln, Schilder und Aufschriften
 - G. Gelbe Bojen; Kennzeichnung der Grenzen von Wasserflächen, für die besondere Anordnungen bestehen
 - H. Starkwind- und Sturmwarnungen ¹³⁵
 - Anlage C ¹³⁶
 - Abgasvorschriften für Schiffsmotoren