Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetisch... (232.112.3) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mittel
- Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für kosmetische Mittel
 - Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 2 Begriffe
 - Art. 3 Grundsatz
 - Art. 4 Massgebliche Herstellungskosten
 - Art. 5 Angaben zu spezifischen Tätigkeiten
 - Art. 6 Herkunftsangaben für einzelne Materialien
 - Art. 7 Zwingende Angabe des Warenursprungs
 - Art. 8 Angaben zur Verfügbarkeit von Materialien in der Schweiz
 - Art. 9 Inkrafttreten