Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (341.1)
INHALT
Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV)
- Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV)
- 1. Kapitel: Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 ² Anerkennungsvoraussetzungen
- Art. 2 Bedarfsnachweis
- Art. 3 Anerkannte Ausbildungen
- Art. 4 Im Sozialverhalten erheblich gestörte Kinder und Jugendliche
- Art. 5 Zusätzliche Voraussetzungen für die Anerkennung privater Einrichtungen
- Art. 6 Bedingungen und Auflagen der Anerkennung
- Art. 7 Änderungen in den Anerkennungsvoraussetzungen; Widerruf der Anerkennung
- Art. 8 Beginn und Ende der Beitragsberechtigung
- 2. Abschnitt: Bemessung
- Art. 9 Pauschalen
- 3. Abschnitt: Leistungsvereinbarung
- Art. 10
- 2. Kapitel: Baubeiträge
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 11 Bedarfsnachweis
- Art. 12 Berechnungsmethode
- Art. 13 Anerkannte Baukosten
- Art. 14 Untergrenze für Baubeiträge
- Art. 15 Festlegung der Pauschalen und Zuschläge; Anpassung an Kostenentwicklung und Teuerung
- 2. Abschnitt: Erziehungseinrichtungen
- Art. 16 Beitragsvoraussetzungen
- Art. 17 Platzkostenpauschale
- Art. 18 Zuschläge und Kürzungen
- 3. Abschnitt: Anstalten für Erwachsene
- Art. 19 Platzkostenpauschale
- Art. 20 ²⁶ Sicherheitszuschläge
- Art. 20 a ²⁷ Zuschläge für kleine und Kürzungen für grosse Einrichtungen
- Art. 20 b ²⁸ Zuschläge für Umgebungsarbeiten und die bewegliche Ausstattung bei Neu- und Umbauten
- Art. 20 c ²⁹ Zuschläge für Bauten für die sportliche Betätigung, für Therapie- und Bildungsräume
- Art. 20 d ³¹ Pauschale bei Anstalten, die nur teilweise dem Straf- und Massnahmenvollzug dienen
- 3. Kapitel: Modellversuche
- Art. 21 Beitragsvoraussetzung
- Art. 22 Festlegung des Beitrags; Bedingungen und Auflagen
- Art. 23 Auswertung
- 4. Kapitel: Beiträge an das Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug ³²
- Art. 24
- 5. Kapitel: Organisation und Verfahren
- Art. 25 Instanz für Verfügungen und den Abschluss von Leistungsvereinbarungen
- Art. 26 Zuständige kantonale Behörden
- Art. 27 Verfahren für die Einreichung von Gesuchen und für die Anmeldung von Bauprojekten
- Art. 28 Fristen
- Art. 29 Zusicherung pauschalierter Baubeiträge
- Art. 30 Nachträgliche Gewährung und Rückerstattung von Baubeiträgen
- Art. 31 Teilzusicherung von Baubeiträgen
- Art. 32 Auszahlung der Betriebsbeiträge; Vorschüsse
- Art. 33 Mitwirkung der Beitragsempfänger
- 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 34 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 35 Übergangsbestimmung
- Art. 36 Inkrafttreten
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