Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsat... (0.515.08)
INHALT
Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ)
- Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ)
- Art. I Allgemeine Verpflichtungen
- Art. II Begriffsbestimmungen und Kriterien
- Art. III Meldungen
- Art. IV Chemische Waffen
- Art. V Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen
- Art. VI Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten
- Art. VII Innerstaatliche Durchführungsmassnahmen
- Art. VIII Die Organisation
- Art. IX Konsultationen, Zusammenarbeit und Tatsachenfeststellung
- Art. X Hilfeleistung und Schutz gegen chemische Waffen
- Art. XI Wirtschaftliche und technologische Entwicklung
- Art. XII Massnahmen zur Bereinigung einer Lage und zur Gewährleistung der Einhaltung dieses Übereinkommens, einschliesslich Sanktionen
- Art. XIII Beziehung zu anderen internationalen Übereinkünften
- Art. XIV Beilegung von Streitigkeiten
- Art. XV Änderungen
- Art. XVI Geltungsdauer und Rücktritt
- Art. XVII Status der Anhänge
- Art. XVIII Unterzeichnung
- Art. XIX Ratifikation
- Art. XX Beitritt
- Art. XXI Inkrafttreten
- Art. XXII Vorbehalte
- Art. XXIII Verwahrer
- Art. XXIV Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Anhang 1 ⁷
- Anhang über Chemikalien
- A. Leitlinien für Chemikalienlisten
- B. Chemikalienlisten
- Anhang 2 ⁸
- Anhang über die Durchführung und Verifikation («Verifikationsanhang»)
- Teil I Begriffsbestimmungen
- Teil II Allgemeine Verifikationsregeln
- A. Bestellung der Inspektoren und Inspektionsassistenten
- B. Vorrechte und Immunitäten
- C. Ständige Regelungen
- D. Tätigkeiten vor der Inspektion
- E. Durchführung der Inspektionen
- F. Abreise
- G. Berichte
- H. Anwendung allgemeiner Bestimmungen
- Teil III Allgemeine Bestimmungen für Verifikationsmassnahmen nach den Artikeln IV und V sowie Artikel VI Absatz 3
- A. Erstinspektionen und Vereinbarungen über die Einrichtung
- B. Ständige Regelungen
- C. Tätigkeiten vor der Inspektion
- Teil IV (A) Vernichtung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel IV
- A. Meldungen
- B. Massnahmen zur Sicherung und zur Vorbereitung der Lagereinrichtung
- C. Vernichtung
- D. Verifikation
- Teil IV (B) Alte chemische Waffen und zurückgelassene chemische Waffen
- A. Allgemeines
- B. Regelung für alte chemische Waffen
- C. Regelung für zurückgelassene chemische Waffen
- Teil V Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel V
- A. Meldungen
- B. Vernichtung
- D. Umstellung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen für nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Zwecke
- Teil VI Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI
- Regelung für Chemikalien der Liste 1 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien
- A. Allgemeine Bestimmungen
- B. Weitergaben
- C. Produktion
- D. Meldungen
- E. Verifikation
- Teil VII Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI
- Regelung für Chemikalien der Liste 2 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien
- A. Meldungen
- B. Verifikation
- C. Weitergabe an Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind
- Teil VIII Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI
- Regelung für Chemikalien der Liste 3 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien
- A. Meldungen
- B. Verifikation
- Teil IX Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI
- Regelung für sonstige Einrichtungen zur Produktion von Chemikalien
- A. Meldungen
- B. Verifikation
- C. Durchführung und Überprüfung des Abschnitts B
- Teil X Verdachtsinspektionen nach Artikel IX
- A. Bestellung und Auswahl der Inspektoren und Inspektionsassistenten
- B. Tätigkeiten vor der Inspektion
- C. Durchführung der Inspektionen
- D. Tätigkeiten nach der Inspektion
- Teil XI Untersuchungen bei behauptetem Einsatz chemischer Waffen
- A. Allgemeines
- B. Tätigkeiten vor der Inspektion
- C. Durchführung der Inspektionen
- D. Berichte
- E. Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind
- Anhang 3
- Anhang über den Schutz vertraulicher Informationen («Vertraulichkeitsanhang»)
- A. Allgemeine Grundsätze für den Umgang mit vertraulichen Informationen
- B. Beschäftigung und Verhalten des Personals des Technischen Sekretariats
- C. Massnahmen zum Schutz sicherheitsempfindlicher Einrichtungen und zur Verhinderung der Preisgabe vertraulicher Daten im Verlauf der Verifikationstätigkeiten vor Ort
- D. Verfahren bei Verletzungen oder behaupteten Verletzungen der Vertraulichkeit
- Geltungsbereich am 2. Juli 2020 ¹⁰
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