Verordnung über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (170.512.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsverordnung, PublV)
- Verordnung über die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsverordnung, PublV)
 - 1. Kapitel: Amtliche Sammlung des Bundesrechts
 - 1. Abschnitt: Inhalte
 - Art. 1 Rechtsetzende und nicht rechtsetzende völkerrechtliche Verträge
 - Art. 2 Völkerrechtliche Verträge und Beschlüsse von beschränkter Tragweite
 - Art. 3 Völkerrechtliche Verträge und Beschlüsse von beschränkter Geltungsdauer
 - Art. 4 Änderungen von völkerrechtlichen Verträgen und Beschlüssen
 - Art. 5 Geltungsbereiche multilateraler völkerrechtlicher Verträge sowie Vorbehalte, Erklärungen, Einwendungen und Mitteilungen zu solchen Verträgen
 - Art. 6 Anhänge
 - Art. 7 Mitteilungen
 - Art. 8 Formelle Berichtigungen
 - 2. Abschnitt: …
 - Art. 9 ⁹
 - 3. Abschnitt: Ordentliche Veröffentlichung
 - Art. 10 Zeitpunkt der Veröffentlichung
 - Art. 11 Nichteinhaltung der Frist
 - 4. Abschnitt: Dringliche Veröffentlichung
 - Art. 12
 - 5. Abschnitt: Veröffentlichung durch Verweis
 - Art. 13 Zuständigkeit
 - Art. 14 Ausgestaltung
 - Art. 15 Änderungen, Berichtigungen und Aufhebungen
 - Art. 16 Pflichten der federführenden Behörde
 - 6. Abschnitt: Ausserordentliche Veröffentlichung
 - Art. 17 Formen
 - Art. 18 Inhalt
 - Art. 19 Verfahren
 - 2. Kapitel: Systematische Sammlung des Bundesrechts
 - Art. 20
 - 3. Kapitel: Bundesblatt
 - 1. Abschnitt: Inhalte
 - Art. 21 Texte, die der Genehmigung durch die Bundesversammlung unterliegen
 - Art. 22 Texte, die nach Artikel 13 Absatz 2 PublG veröffentlicht werden
 - Art. 23 Veröffentlichung durch Verweis
 - 2. Abschnitt: Hinweise
 - Art. 24 Hinweis auf verabschiedete dringliche Bundesgesetze
 - Art. 25 Hinweis auf Erlasse der Bundesversammlung, die erst später veröffentlicht werden
 - 4. Kapitel: Weitere auf der Publikationsplattform veröffentlichte Texte
 - Art. 26 ¹¹
 - 5. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen
 - 1. Abschnitt: Suchhilfen
 - Art. 27 Register und Verzeichnisse
 - Art. 28 Suchmaschine und Direktzugriffe
 - 2. Abschnitt: Elektronische Daten
 - Art. 29 Format der elektronischen Daten
 - Art. 30 Elektronische Signatur
 - 3. Abschnitt: Amtssprachen
 - Art. 31 Nach den Amtssprachen getrennte Ausgaben
 - Art. 32 Benutzerführung für die elektronische Veröffentlichung
 - Art. 33 Ausnahmen von der Veröffentlichung in den Amtssprachen
 - 4. Abschnitt: Erscheinungsweise
 - Art. 34
 - 5. Abschnitt: Gedruckte Veröffentlichungen
 - Art. 35 Periodika
 - Art. 36 Einzelausgaben
 - Art. 37 Mindestanzahl an gedruckten Exemplaren
 - Art. 38 Vertrieb
 - 6. Abschnitt: Massnahmen zur Sicherstellung der rechtzeitigen Veröffentlichung
 - Art. 39 Pflichten der BK und der federführenden Behörde
 - Art. 40 Texte des Landesrechts
 - Art. 41 Völkerrechtliche Verträge und Beschlüsse des internationalen Rechts
 - 7. Abschnitt: Zeitpunkt der Veröffentlichung
 - Art. 42
 - 8. Abschnitt: Datensicherheit und Datenschutz
 - Art. 43 Datensicherheit
 - Art. 44 Besonders schützenswerte Personendaten in Texten des BBl
 - Art. 45 Besonders schützenswerte Personendaten in Texten der AS und der SR
 - Art. 46 Besonders schützenswerte Personendaten in den gedruckten Ausgaben und in den abgeschlossenen Daten
 - 9. Abschnitt: Verwertung durch Dritte
 - Art. 47 Bezug von Daten zum Eigengebrauch
 - Art. 48 Bezug von Daten zu Verwertungszwecken
 - Art. 49 Auflagen für die Verwertung von Daten
 - 10. Abschnitt: Einsichtnahme und Bezug
 - Art. 50 Einsichtnahme
 - Art. 51 Gebühren
 - 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 52 Vollzug
 - Art. 53 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
 - Art. 54 Inkrafttreten
 - Anhang ¹⁹
 - Technische Anforderungen
 - 1 Format PDF
 - 2 Elektronische Signatur