Verordnung über das Verfahren in Militärversicherungsstreitigkeiten (513.1)
INHALT
Verordnung über das Verfahren in Militärversicherungsstreitigkeiten
- Verordnung über das Verfahren in Militärversicherungsstreitigkeiten
- § 1. Das kantonale Versicherungsg
- § 2. Die Klagen werden durch Klag
- § 3. Die Prozesse sind mit Besc
- § 4. Hinsichtlich der Öffentlichkeit
- § 5. Die Gerichtsentscheide sollen
- § 6. Das Prozessverfahren ist
- § 7. Eine Frist gilt als eingehal
- § 8. Die Statthalterämter und di
- § 9. Im übrigen gelten für das
- § 10. Diese Verordnung tritt glei
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