Patentrechtsvertrag (0.232.141.2) 
                
                
            INHALT
Patentrechtsvertrag
- Patentrechtsvertrag
 - Art. 1 Abkürzungen
 - Art. 2 Allgemeine Grundsätze
 - Art. 3 Anmeldungen und Patente, auf die der Vertrag Anwendung findet
 - Art. 4 Ausnahme betreffend die Sicherheit
 - Art. 5 Anmeldedatum
 - Art. 6 Anmeldung
 - Art. 7 Vertretung
 - Art. 8 Mitteilungen; Adressen
 - Art. 9 Mitteilungen
 - Art. 10 Gültigkeit des Patents; Widerruf
 - Art. 11 Rechtsbehelfe betreffend Fristen
 - Art. 12 Wiederherstellung von Rechten, nachdem das Amt festgestellt hat, dass alle gebotene Sorgfalt beachtet wurde oder dass das Versäumnis unbeabsichtigt war
 - Art. 13 Berichtigung oder Ergänzung eines Prioritätsanspruchs; Wiederherstellung des Prioritätsrechts
 - Art. 14 Ausführungsordnung
 - Art. 15 Verhältnis zur Pariser Verbandsübereinkunft
 - Art. 16 Wirkung von Revisionen und Änderungen des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
 - Art. 17 Versammlung
 - Art. 18 Internationales Büro
 - Art. 19 Revisionen
 - Art. 20 Möglichkeiten, Vertragspartei zu werden
 - Art. 21 Inkrafttreten; Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ratifikationen und Beitritte
 - Art. 22 Anwendung des Vertrags auf anhängige Anmeldungen und bestehende Patente
 - Art. 23 Vorbehalte
 - Art. 24 Kündigung des Vertrags
 - Art. 25 Vertragssprachen
 - Art. 26 Unterzeichnung des Vertrags
 - Art. 27 Verwalter; Registrierung
 - Unterschriften
 - Geltungsbereich am 5. April 2019 ⁵