Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Sch... (916.443.107)
INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
- Art. 1 Zweck und Gegenstand
- Art. 2 Verbot der Einfuhr
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 3 Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
- Art. 4 Einfuhr aus in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 ⁷ geregelten Gebieten
- Art. 5 ⁸ Einfuhr aus infizierten Zonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687
- Art. 6 Einfuhr aus Sperrzonen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 11
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
- Art. 7 Durchfuhr und Ausfuhr von freilebenden Wildschweinen
- Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 9 Inkrafttreten
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