Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviä... (916.443.102.1)
INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Nordirland 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union 1
- Art. 1 Einfuhrverbot für lebendes Geflügel und Eintagsküken
- Art. 2 Einfuhr von Geflügelfleisch
- Art. 3 Einfuhrverbot für Konsum-, Verarbeitungs- und Bruteier
- Art. 4 Einfuhr von Erzeugnissen aus Verarbeitungseiern
- Art. 5 Einfuhrverbot für tierische Nebenprodukte
- Art. 6 Gesundheitsbescheinigungen
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
- Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 8 Inkrafttreten
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