Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der V... (0.747.305.151)
INHALT
Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982
- Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982
- Art. 1 Durchführung des Teiles XI
- Art. 2 Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und Teil XI
- Art. 3 Unterzeichnung
- Art. 4 Zustimmung, gebunden zu sein
- Art. 5 Vereinfachtes Verfahren
- Art. 6 Inkrafttreten
- Art. 7 Vorläufige Anwendung
- Art. 8 Vertragsstaaten
- Art. 9 Depositar
- Art. 10 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Anlage
- Abschnitt 1: Kosten für die Vertragsstaaten und institutionelle Vereinbarungen
- Abschnitt 2: Das Unternehmen
- Abschnitt 3: Beschlussfassung
- Abschnitt 4: Überprüfungskonferenz
- Abschnitt 5: Weitergabe von Technologie
- Abschnitt 6: Produktionspolitik
- Abschnitt 7: Wirtschaftliche Hilfe
- Abschnitt 8: Finanzielle Bestimmungen der Verträge
- Abschnitt 9: Der Finanzausschuss
- Geltungsbereich am 22. Februar 2019 ³
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