Abkommen (0.142.113.329)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- I. Übernahme von Staatsangehörigen der Vertragsparteien
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- II. Übernahme von Drittstaatsangehörigen
- Art. 5
- Art. 6
- Art. 7
- Art. 8
- III. Durchbeförderung
- Art. 9
- Art. 10
- Art. 11
- Art. 12
- Art. 13
- Art. 14
- Art. 15
- Art. 16
- Art. 17
- Art. 18
- IV. Schutz von Personendaten
- Art. 19
- V. Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
- Art. 20
- Art. 21
- Art. 22
- Art. 23
- Art. 24
- Art. 25
- Unterschriften
- Protokoll über die Durchführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Spanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1 Angaben, die auf dem Gesuch um Rückübernahme eines Staatsangehörigen einer Vertragspartei enthalten sein müssen, und Modalitäten der Übermittlung (Art. 4 Abs. 1)
- Art. 2 Angaben, die auf dem Gesuch um Rückübernahme eines Drittstaatsangehörigen enthalten sein müssen und Modalitäten der Übermittlung (Art. 7 Abs. 2)
- Art. 3 Dokumente, mit denen sich die Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei oder sein dortiger Aufenthalt feststellen lässt (Art. 7 Abs. 1)
- Art. 4 Modalitäten der Übermittlung eines Gesuchs um Durchbeförderung zur Rückführung oder im Anschluss an eine Einreiseverweigerung durch die ersuchende Vertragspartei (Art. 9)
- Art. 5 Flughäfen für die Rückübernahme und Durchbeförderung (Art. 21)
- Art. 6 Begleichung der durch die Rückübernahme oder Durchbeförderung entstehenden Kosten (Art. 4, Abs. 2; 7, Abs. 3; 9, Abs. 3; und 18)
- Art. 7 Schlussbestimmungen
- Anexo I / Anhang I
- Solicitud de readmisión/Rückübernahmegesuch
- Anexo II / Anhang II
- Solicitud de facilitación de tránsito a efectos de expulsión por vía aérea / Gesuch um Durchbeförderung zur Rückführung auf dem Luftweg
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