Gemeinsame Ausführungsordnung zur Fassung von 1999 und der Fassung von 1960 des... (0.232.121.42)
INHALT
Gemeinsame Ausführungsordnung zur Fassung von 1999 und der Fassung von 1960 des Haager Abkommens 1
- Gemeinsame Ausführungsordnung zur Fassung von 1999 und der Fassung von 1960 des Haager Abkommens 1
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- Regel 1 ² Begriffsbestimmungen
- Regel 2 Mitteilungen an das Internationale Büro
- Regel 3 Vertretung vor dem Internationalen Büro
- Regel 4 Berechnung der Fristen
- Regel 5 Entschuldigung von Fristüberschreitungen ⁹
- Regel 6 ¹³ Sprachen
- Kapitel 2 Internationale Anmeldungen und Internationale Eintragungen
- Regel 7 Erfordernisse bezüglich der internationalen Anmeldung
- Regel 8 ¹⁶ Besondere Erfordernisse bezüglich des Anmelders
- Regel 9 Abbildungen des gewerblichen Musters oder Modells
- Regel 10 Musterabschnitte (Exemplare) bei einem Gesuch auf Aufschub der Veröffentlichung
- Regel 11 Identität des Schöpfers; Beschreibung; Anspruch
- Regel 12 Gebühren für die internationale Anmeldung
- Regel 13 Einreichung der internationalen Anmeldung durch ein Amt
- Regel 14 Prüfung durch das Internationale Büro
- Regel 15 Eintragung des gewerblichen Musters oder Modells in das internationale Register
- Regel 16 Aufschub der Veröffentlichung
- Regel 17 Veröffentlichung der internationalen Eintragung
- Kapitel 3 Schutzverweigerungen und Ungültigerklärungen
- Regel 18 Mitteilung der Schutzverweigerung
- Regel 18 bis ²² Erklärung über die Schutzerteilung
- Regel 19 Nicht vorschriftsmässige Schutzverweigerungen
- Regel 20 Ungültigerklärung in den bestimmten Vertragsparteien
- Kapitel 4 Änderungen und Berichtigungen
- Regel 21 Eintragung einer Änderung
- Regel 21 bis ²⁵ Erklärung, dass eine Änderung des Inhabers ohne Wirkung ist
- Regel 22 Berichtigungen im internationalen Register
- Kapitel 5 Verlängerungen
- Regel 23 Inoffizielle Mitteilung über den Schutzablauf
- Regel 24 Einzelheiten hinsichtlich der Verlängerung
- Regel 25 Eintragung der Verlängerung; Bescheinigung
- Kapitel 6 Veröffentlichung ²⁷
- Regel 26 Veröffentlichung ²⁸
- Kapitel 7 Gebühren
- Regel 27 Höhe und Zahlung der Gebühren
- Regel 28 Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind
- Regel 29 Gutschrift von Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien
- Kapitel 8 …
- Regeln 30 und 31 ³⁶
- Kapitel 9 Verschiedenes
- Regel 32 Auszüge, Kopien und Auskünfte betreffend publizierte internationale Eintragungen
- Regel 33 Änderung bestimmter Regeln
- Regel 34 Verwaltungsvorschriften
- Regel 35 Erklärungen der Vertragsparteien zum Abkommen in der Fassung von 1999
- Regel 36 Erklärungen der Vertragsparteien zum Abkommen in der Fassung von 1960
- Regel 37 ³⁹ Übergangsbestimmungen
- Gebührenverzeichnis ⁴¹
- I. Internationale Anmeldungen
- II. …
- III. Verlängerung einer internationalen Eintragung, die aus einer internationalen Anmeldung hervorgegangen ist, die ausschliesslich oder teilweise durch das Abkommen in der Fassung von 1960 oder das Abkommen in der Fassung von 1999 geregelt ist
- IV. …
- V. Verschiedene Eintragungen
- VI. Informationen betreffend die veröffentlichten internationalen Eintragungen
- VII. Vom Internationalen Büro erbrachte Dienstleistungen
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