Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die... (0.451.431)
INHALT
Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- Art. 1 Ziel
- Art. 2 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Geltungsbereich
- Art. 5 Arzneimittel
- Art. 6 Durchfuhr und Anwendung in geschlossenen Systemen
- Art. 7 Anwendung des Verfahrens der vorherigen Zustimmung in Kenntnis der Sachlage
- Art. 8 Anmeldung
- Art. 9 Bestätigung des Eingangs der Anmeldung
- Art. 10 Entscheidungsverfahren
- Art. 11 Verfahren bei lebenden veränderten Organismen, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebens- oder Futtermittel oder zur Verarbeitung vorgesehen sind
- Art. 12 Überprüfung von Entscheidungen
- Art. 13 Vereinfachtes Verfahren
- Art. 14 Bilaterale, regionale und multilaterale Übereinkünfte und Abmachungen
- Art. 15 Risikobeurteilung
- Art. 16 Risikobewältigung
- Art. 17 Unabsichtliche grenzüberschreitende Verbringungen und Notmassnahmen
- Art. 18 Handhabung, Transport, Verpackung und Identifizierung
- Art. 19 Zuständige nationale Behörden und innerstaatliche Anlaufstellen
- Art. 20 Informationsaustausch und die Informationsstelle für biologische Sicherheit
- Art. 21 Vertrauliche Informationen
- Art. 22 Kapazitätsaufbau
- Art. 23 Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und Beteiligung der Öffentlichkeit
- Art. 24 Nichtvertragsparteien
- Art. 25 Rechtswidrige grenzüberschreitende Verbringung
- Art. 26 Sozioökonomische Erwägungen
- Art. 27 Haftung und Wiedergutmachung
- Art. 28 Finanzierungsmechanismus und finanzielle Mittel
- Art. 29 Die Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dient
- Art. 30 Nebenorgane
- Art. 31 Sekretariat
- Art. 32 Verhältnis zum Übereinkommen
- Art. 33 Überwachung und Berichterstattung
- Art. 34 Einhaltung
- Art. 35 Bewertung und Überprüfung
- Art. 36 Unterzeichnung
- Art. 37 Inkrafttreten
- Art. 38 Vorbehalte
- Art. 39 Rücktritt
- Art. 40 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Anlage I
- Erforderliche Angaben in Anmeldungen nach den Artikeln 8, 10 und 13
- Anlage II
- Erforderliche Angaben nach Artikel 11 bei lebenden veränderten Organismen, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebens- oder Futtermittel oder zur Verarbeitung vorgesehen sind
- Anlage III
- Risikobeurteilung nach Artikel 15
- Geltungsbereich am 1. Mai 2018 ³
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