Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (672.2)
INHALT
Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)
- Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)
- 1. Kapitel: Gegenstand
- Art. 1
- 2. Kapitel: Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 2 Geltungsbereich dieses Kapitels
- Art. 3 Zuständige Behörde
- Art. 4 Gesuchstellende Person
- 2. Abschnitt: Einleitung des Verständigungsverfahrens
- Art. 5 Gesuch
- Art. 6 Mitwirkungspflicht
- Art. 7 Nichteintreten auf das Gesuch
- Art. 8 Kosten und Entschädigungen
- Art. 9 Anwendbares Verfahrensrecht
- 3. Abschnitt: Zusammenarbeit der Behörden
- Art. 10 Information der schweizerischen Steuerbehörden
- Art. 11 Amtshilfe
- 4. Abschnitt: Durchführung des Verständigungsverfahrens
- Art. 12 Stellung und Mitwirkungspflicht der gesuchstellenden Person
- Art. 13 Übertragung der Verhandlungsführung
- Art. 14 Abschluss des Verständigungsverfahrens
- Art. 15 Zustimmung zur Umsetzung
- Art. 16 Innerstaatliche Übereinkunft
- Art. 17 Kosten und Entschädigungen
- 5. Abschnitt: Umsetzung der Verständigungsvereinbarung
- Art. 18 Grundsätze
- Art. 19 Umsetzungsverfügung
- Art. 20 Rechtskräftige Verfügungen und Entscheide
- Art. 21 Dauer der Umsetzungspflicht
- Art. 22 Verzinsung
- Art. 23 Kosten und Entschädigungen
- 3. Kapitel: Entlastung von der Verrechnungssteuer, Widerhandlungen im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Kapitalerträgen
- 1. Abschnitt: Entlastung von der Verrechnungssteuer
- Art. 24 Organisation
- Art. 25 Mitwirkungspflicht
- Art. 26 Mitteilung und Entscheid
- Art. 27 Antragsfristen für die Rückerstattung
- 2. Abschnitt: Strafbestimmungen im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Kapitalerträgen
- Art. 28 Ungerechtfertigte Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer
- Art. 29 Gefährdung der schweizerischen Verrechnungssteuer
- Art. 30 Ungerechtfertigte Anrechnung der ausländischen Residualsteuer
- Art. 31 Gefährdung der schweizerischen Einkommens- oder Gewinnsteuer
- Art. 32 Anzeige an die ESTV
- Art. 33 Strafverfahren und Zuständigkeit
- 4. Kapitel: Geheimhaltung
- Art. 34
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 35 Ausführungsbestimmungen
- Art. 36 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 37 Übergangsbestimmung
- Art. 38 Inkrafttreten
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