Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien (946.231.172.7)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression
- Art. 2 a ⁷ Bewilligungspflicht betreffend bestimmte Güter
- Art. 3 Verbote betreffend Erdöl und Erdölprodukte
- Art. 4 Verbote betreffend Ausrüstung und Technologie zur Erschliessung und Förderung von Erdöl und Erdgas, zur Raffination von Erdöl und zur Verflüssigung von Erdgas
- Art. 4 a 11 Verbote betreffend Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffzusätze
- Art. 5 Verbote betreffend die Stromerzeugung
- Art. 6 Verbote betreffend Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- Art. 7 Verbote betreffend Banknoten und Münzen
- Art. 8 Verbote betreffend Edelmetalle und Diamanten
- Art. 9 Verbote der Lieferung von Luxusgütern
- Art. 9 a 14 Verbote betreffend Kulturgüter
- 3. Abschnitt: Sperrung von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbot
- Art. 10 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 11 Verbote betreffend die Europäische Investitionsbank
- Art. 12 Verbote betreffend staatliche oder staatlich garantierte Anleihen
- Art. 12 a 22 Beschränkung der finanziellen Unterstützung des Handels
- Art. 13 Verbotene Bankbeziehungen mit Syrien
- Art. 13 a 23 Ausnahmen zu humanitären Zwecken
- Art. 14 Verbote betreffend Versicherungen und Rückversicherungen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 15 24 Verbote betreffend den Luftverkehr
- Art. 16 25 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 17 Ein- und Durchreiseverbot
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 18 27 Kontrolle und Vollzug
- Art. 19 Meldepflichten
- Art. 20 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen 28
- Art. 20 a 29 Veröffentlichung
- Art. 21 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 22 Inkrafttreten
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