Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe (946.209.2)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe
- Art. 1 Verbot der Lieferung von Rüstungsmaterial
- Art. 2 Sperrung von Geldern und Zahlungsverkehr
- Art. 3 Meldepflicht
- Art. 4 Einreise in die Schweiz und Durchreise
- Art. 5 Begriffsbestimmungen
- Art. 5 a ⁷ Kontrolle
- Art. 6 ⁸ Strafbestimmungen
- Art. 7 ⁹ Veröffentlichung
- Art. 8–10 ¹⁰
- Art. 11 ¹¹ Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹²
- Güter, die zur internen Repression verwendet werden können
- Anhang 2 ¹⁶
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie juristische Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
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