Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe (946.209.2) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe
 - Art. 1 Verbot der Lieferung von Rüstungsmaterial
 - Art. 2 Sperrung von Geldern und Zahlungsverkehr
 - Art. 3 Meldepflicht
 - Art. 4 Einreise in die Schweiz und Durchreise
 - Art. 5 Begriffsbestimmungen
 - Art. 5 a ⁷ Kontrolle
 - Art. 6 ⁸ Strafbestimmungen
 - Art. 7 ⁹ Veröffentlichung
 - Art. 8–10 ¹⁰
 - Art. 11 ¹¹ Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹²
 - Güter, die zur internen Repression verwendet werden können
 - Anhang 2 ¹⁶
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie juristische Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten