Protokoll (0.814.324)
INHALT
Protokoll (zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen)
- Protokoll (zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen)
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Grundlegende Verpflichtungen
- Art. 3 Technologieaustausch
- Art. 4 Nationale Strategien, Politiken, Programme, Massnahmen und Informationen
- Art. 5 Berichterstattung
- Art. 6 Forschung, Entwicklung und Überwachung
- Art. 7 Einhaltung des Protokolls
- Art. 8 Überprüfungen durch die Vertragsparteien auf den Tagungen des Exekutivorgans
- Art. 9 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 10 Anhänge
- Art. 11 Änderungen und Anpassungen
- Art. 12 Unterzeichnung
- Art. 13 Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 14 Verwahrer
- Art. 15 Inkrafttreten
- Art. 16 Rücktritt
- Art. 17 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Anhang I
- Kritische Schwefeldeposition
- Anhang II
- Höchstmengen der Schwefelemissionen und Emissionsverringerungen in vom Hundert
- Anhang III
- Bestimmung der Gebiete, in denen Massnahmen zur Verminderung der Schwefeloxide durchgeführt werden
- Anhang IV
- Technologien zur Bekämpfung der Schwefelemissionen aus ortsfesten Quellen
- I. Einleitung
- II. Grössere ortsfeste Quellen für Schwefelemissionen
- III. Allgemeine Möglichkeiten zur Verringerung der bei der Verbrennung entstehenden Schwefelemissionen:
- Emissionen von Schwefeloxiden, die durch den Einsatz technologischer Optionen bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kesseln erreicht wurden
- IV. Bekämpfungsverfahren in anderen Sektoren
- V. Nebenprodukte und Nebenwirkungen
- VI. Überwachung und Berichterstattung
- Anhang V
- Grenzwerte für Emissionen und Schwefelgehalt
- A. Emissionsgrenzwerte für grössere ortsfeste Verbrennungsquellen¹
- B. Gasöl
- Geltungsbereich am 19. September 2014 ¹⁰
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