HafenO SL 2012 
                
                
            INHALT
Hafenverordnung für den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen und Umschlagstellen im Saarland Vom 29. November 2012
- Hafenverordnung für den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen und Umschlagstellen im Saarland Vom 29. November 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Anwendung anderer Vorschriften
 - § 3 Hafenbehörde, Zuständigkeiten
 - § 4 Wahrnehmungen von Hoheitsaufgaben
 - ZWEITER TEIL Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen
 - 1. Abschnitt Grundsätzliches
 - § 5 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
 - § 6 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
 - § 7 Verkehrsstörende Einrichtungen
 - § 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
 - § 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern und wassergefährdenden Stoffen
 - § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
 - § 11 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
 - § 12 Reinhaltung des Hafens
 - § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
 - 2. Abschnitt Meldepflichten, Erlaubnisse
 - § 14 An- und Abmeldung
 - § 15 Meldepflicht für Fahrzeuge, die dem ADN unterliegen
 - § 16 Erlaubnis zum Einlaufen
 - § 17 Stilllegen von Fahrzeugen, besondere Nutzung
 - 3. Abschnitt Verkehr und Aufenthalt
 - § 18 Schlepp- und Schubverkehr
 - § 19 Zuweisung von Liegeplätzen
 - § 20 Festmachen, Ankern und Verwendung von Pfählen
 - § 21 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
 - § 22 Landgänge
 - § 23 Gebrauch von Propulsionsorganen bei festgemachten Fahrzeugen
 - § 24 Sicherheitsvorschriften bei Brandgefahr an Bord
 - § 25 Sicherheitsvorschriften bei Brandgefahr an Land
 - § 26 Eigenversorgung mit Treibstoffen
 - 4. Abschnitt Umschlag
 - § 27 Benutzung von Hafenanlagen
 - § 28 Beseitigung störender Gegenstände
 - § 29 Abstellen von Gütern
 - DRITTER TEIL Ergänzende Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden
 - § 30 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
 - § 31 Liegeplätze für Schiffe mit gefährlichen Gütern
 - § 32 Festmachen von Fahrzeugen
 - § 33 Fluchtwege
 - § 34 Laden und Löschen
 - § 35 Aufenthalt an Bord
 - § 36 Aufsicht
 - § 37 Wache und Alarm
 - § 38 Umschlagleitungen
 - § 39 Elektrische Schutzmaßnahmen beim Umschlag flüssiger gefährlicher Güter
 - § 40 Schutz des Hafengewässers und der Landanlagen
 - § 41 Verhalten nach dem Umschlag
 - VIERTER TEIL Vorschriften über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
 - § 42 Geltungsbereich
 - § 43 Begriffsbestimmungen
 - § 44 Pflichten
 - FÜNFTER TEIL Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
 - § 45 Aushang der Verordnung
 - § 46 Ordnungswidrigkeiten
 - § 47 Weitergeltung von Hafenbereichen
 - § 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten