HwirtPrV SL 2021 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie von Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters Vom 29. April 2021
- Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie von Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin und des Hauswirtschafters Vom 29. April 2021
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Erster Abschnitt Prüfungsausschüsse und Prüferinnen- und Prüferdelegationen
 - § 1 Errichtung
 - § 2 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
 - § 3 Prüferinnen- und Prüferdelegationen
 - § 4 Ausschluss von der Mitwirkung
 - § 5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 6 Geschäftsführung
 - § 7 Verschwiegenheit
 - Zweiter Abschnitt Vorbereitung der Prüfung
 - § 8 Prüfungstermine
 - § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung
 - § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge
 - § 11 Zulassung in besonderen Fällen
 - § 12 Anmeldung zur Abschluss-, Umschulungs- und Zwischenprüfung
 - § 13 Entscheidung über die Zulassung
 - Dritter Abschnitt Durchführung der Prüfung
 - § 14 Prüfungsgegenstand
 - § 15 Gliederung der Prüfung
 - § 16 Besondere Verhältnisse von Menschen mit Behinderung
 - § 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung
 - § 18 Prüfungsaufgaben
 - § 19 Nichtöffentlichkeit
 - § 20 Leitung, Aufsicht, Dokumentation des Prüfungsablaufs
 - § 21 Ausweispflicht und Belehrung
 - § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 23 Rücktritt
 - Vierter Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
 - § 24 Bewertungsschlüssel
 - § 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
 - § 26 Ergebnisprotokollierungen, Mitteilung über das Bestehen oder Nichtbestehen
 - § 27 Prüfungszeugnis, Prüfungsbescheinigung
 - § 28 Bescheid über nicht bestandene Abschlussprüfung
 - Fünfter Abschnitt Wiederholungsprüfung
 - § 29 Wiederholungsprüfung
 - Sechster Abschnitt Schlussbestimmungen
 - § 30 Rechtsbehelfsbelehrung
 - § 31 Prüfungsunterlagen
 - § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung
 - Anlage 1
 - Anlage 2