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            INHALT
Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
- Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Prüfungsausschuss
 - § 1 Errichtung
 - § 2 Zusammensetzung und Berufung
 - § 3 Ausschluss von der Mitwirkung
 - § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 5 Geschäftsführung
 - § 6 Verschwiegenheit
 - Abschnitt 2 Vorbereitung der Prüfungen
 - § 7 Prüfungstermine
 - § 8 Prüfungsaufgaben
 - Abschnitt 3 Zwischenprüfung
 - § 9 Zweck, Gegenstand, Durchführung, Bewertung und Ergebnisniederschrift
 - § 10 Prüfungsbescheinigung
 - Abschnitt 4 Vorbereitung der Abschlussprüfung
 - § 11 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
 - § 12 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in besonderen Fällen
 - § 13 Anmeldung zur Abschlussprüfung
 - § 14 Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung
 - Abschnitt 5 Durchführung der Abschlussprüfung
 - § 15 Prüfungsgegenstand
 - § 16 Gliederung der Abschlussprüfung, Prüfungsanforderungen
 - Abschnitt 6 Bewertung, Feststellung und Beurkundung der Prüfungsergebnisse der Abschlussprüfung
 - § 17 Notenstufen und Punktzahlen
 - § 18 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
 - § 19 Gewichtungsregelung, Bestehen der Prüfung
 - § 20 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nicht-Bestehen
 - § 21 Prüfungszeugnis
 - § 22 Nicht bestandene Abschlussprüfung
 - Abschnitt 7 Allgemeine Vorschriften zur Durchführung der Prüfungen
 - § 23 Nichtöffentlichkeit
 - § 24 Leitung, Aufsicht und Niederschrift
 - § 25 Ausweispflicht und Belehrung
 - § 26 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 27 Rücktritt, Nichtteilnahme
 - Abschnitt 8 Wiederholungsprüfung
 - § 28 Wiederholungsprüfung
 - Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
 - § 29 Rechtsbehelfsbelehrung
 - § 30 Prüfungsunterlagen
 - § 31 Übergangsregelung
 - § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2