GebäudeAöAufArbb2V SL
INHALT
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gebäudereinigerhandwerk Vom 15. Februar 2023
- Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Gebäudereinigerhandwerk Vom 15. Februar 2023
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsmodalitäten
- § 2 Entgelt
- § 3 Arbeitszeit
- § 4 Zuschläge
- § 5 Urlaub
- § 6 Zusätzliches Urlaubsgeld
- § 7 Tarifvertragliche Regelungen
- § 8 Diskriminierungsverbot
- § 9 Übergangsregelung
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Feedback