WO - SPersVG
INHALT
Wahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 19. Juni 1973
- Wahlordnung zum Saarländischen Personalvertretungsgesetz (WO - SPersVG) Vom 19. Juni 1973
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Wahl des Personalrats
- Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer, Bekanntmachungen
- § 2 Feststellung der Zahl der wahlberechtigten Angehörigen der Dienststelle, Wählerverzeichnis
- § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 4 Vorabstimmung
- § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 9 Sonstige Erfordernisse
- § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 14 Sitzungsniederschriften
- § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
- § 16 Wahlhandlung
- § 17 Schriftliche Stimmabgabe
- § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 19 Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
- § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 Wahlniederschrift
- § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 23 Bekanntmachung und Berichtigung des Wahlergebnisses, Einsprüche
- § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
- Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- § 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
- § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
- Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl)
- § 28 Voraussetzung für Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
- Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds des Personalrats oder nur eines Vertreters einer Gruppe (Mehrheitswahl)
- § 30 Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
- Vierter Abschnitt Wahl der Personalvertretungen in einzelnen Zweigen des öffentlichen Dienstes
- § 31 Sonderregelungen
- Fünfter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
- § 32 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Zweiter Teil Wahl der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats
- Erster Abschnitt Wahl des Hauptpersonalrats
- § 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
- § 34 Leitung der Wahl
- § 35 Feststellung der Zahl der wahlberechtigten Angehörigen der Dienststelle, Wählerverzeichnis
- § 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Hauptpersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 37 Gleichzeitige Wahl
- § 38 Wahlausschreiben
- § 39 Bekanntmachung des Hauptwahlvorstands
- § 40 Sitzungsniederschriften
- § 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 42 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Zweiter Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats
- § 43
- Dritter Abschnitt Wahl des Gesamtpersonalrats
- § 44
- Vierter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen und der Gesamtjugend- und Gesamtauszubildendenvertretung
- § 45
- Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 46 Berechnung von Fristen
- § 47
- § 48 Inkrafttreten
- Anlage I
- Anlage II
- Anlage III
- Anlage IV
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