LPO II - BS
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) Vom 19. Dezember 2012
- Verordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) Vom 19. Dezember 2012
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Vorbereitungsdienst
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufgabe des Vorbereitungsdienstes
- § 3 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
- § 4 Zulassungsantrag
- § 5 Entscheidung über den Zulassungsantrag
- § 6 Dienstrechtliche Stellung und Leitung der Ausbildung
- § 7 Dauer und Anrechnungszeiten
- § 8 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Entlassung
- Unterabschnitt 2 Ausbildung im Landesseminar
- § 9 Ausbildungsstellen
- § 10 Besondere Ausbildungsanforderungen und Fachrichtungswechsel
- § 11 Leitung des Landesseminars
- § 12 Fachleiterinnen und Fachleiter
- § 13 Veranstaltungen des Landesseminars
- § 14 Allgemeine Seminare
- § 15 Fachseminare
- § 16 Sonstige Veranstaltungen
- § 17 Fachpraktische Ausbildung
- Unterabschnitt 3 Schulpraktische Ausbildung
- § 18 Ausbildungsschulen
- § 19 Leitung der Ausbildungsschule
- § 20 Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer
- § 21 Ausbildungsunterricht
- § 22 Hospitationen
- § 23 Lehrübungen
- § 24 Eigenverantwortlicher Unterricht
- § 25 Ausbildungslehrproben
- § 26 Teilnahme an den Veranstaltungen der Ausbildungsschule
- Abschnitt 2 Zweite Staatsprüfung
- § 27 Zweck der Prüfung
- § 28 Prüfungstermin
- § 29 Aufbau der Zweiten Staatsprüfung
- § 30 Staatliches Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen und Prüfungsausschüsse
- § 31 Meldung zur Prüfung
- § 32 Zulassung zur Prüfung, Nachteilsausgleich
- § 33 Bewährungsberichte, Prüfungsvornote
- § 34 Prüfungslehrproben
- § 35 Mündliche Prüfung
- § 36 Prüfungsnoten
- § 37 Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung
- § 38 Mitteilung des Prüfungsergebnisses und Prüfungszeugnis, Einsicht in die Prüfungsakte
- § 39 Verhinderung, Säumnis und Rücktritt, Aussetzen des Prüfungsverfahrens
- § 40 Ordnungswidriges Verhalten im Rahmen der Prüfung
- § 41 Wiederholung der Prüfung
- § 42 Berufsbezeichnung
- § 43 Beamtenverhältnis nach der Prüfung
- Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
- § 44 Anwendungsbereich, Fortgeltung bisheriger Vorschriften
- § 44a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
- § 45 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
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