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INHALT
Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Finanzen und eines Landesamtes für Bau und Liegenschaften Vom 23. Mai 2001
- Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Finanzen und eines Landesamtes für Bau und Liegenschaften Vom 23. Mai 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Errichtung der Landesämter
- § 2 Aufgaben des Landesamtes für Finanzen
- § 3 Aufgaben des Landesamtes für Bau und Liegenschaften
- § 4 Dienst- und Fachaufsicht
- § 5 Auflösung von Behörden und Einrichtungen
- § 6 Personalübergang
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