KuHSchulEignPrV SL 2011 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule der Bildenden Künste Saar für Bachelor- und Diplomstudiengänge sowie sonstige einstufige Studiengänge Vom 16. Mai 2011
- Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule der Bildenden Künste Saar für Bachelor- und Diplomstudiengänge sowie sonstige einstufige Studiengänge Vom 16. Mai 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Eignungsprüfung
 - § 2 Zulassungsverfahren
 - § 3 Prüfungsausschuss
 - § 4 Auswahlverfahren
 - § 5 Mündliche/Praktische Prüfung
 - § 6 Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Begabung sowie der besonderen künstlerisch-gestalterischen Begabung
 - § 7 Bescheiderteilung, Abschluss der Verfahren
 - § 8 Niederschrift
 - § 9 Geltungsdauer der Zulassung
 - § 10 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
 - § 11 Wiederholung
 - § 12 Einsicht in die Prüfungsakten
 - § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten