SK-VO
INHALT
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Saarland-Kolleg (SK-VO) Vom 17. Juni 2009
- Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Saarland-Kolleg (SK-VO) Vom 17. Juni 2009
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Geltungsbereich
- § 1 Geltungsbereich
- Abschnitt II Allgemeine Bestimmungen
- § 2 Grundlagen und Zielsetzungen
- § 3 Voraussetzungen für die Aufnahme in das Saarland-Kolleg
- § 4 Gesamtqualifikation als Voraussetzung für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
- § 5 Gliederung des Bildungsganges
- § 6 Verweildauer im Saarland-Kolleg
- § 7 Unterrichtung der Studierenden über die -Regelungen für den Bildungsgang und die Abiturprüfung
- Abschnitt III Einführungsphase
- § 8 Zielsetzung und Gestaltung der Einführungsphase
- § 9 Stundentafel
- Abschnitt IV Hauptphase
- a) Zulassung zur Hauptphase
- § 10 Voraussetzungen für die Zulassung
- § 11 Nichtzulassung, Wiederholung der Einführungsphase
- b) Gestaltung der Hauptphase
- § 12 Kurssystem
- § 13 Leistungskurse
- § 14 Grundkurse
- § 15 Seminarfach, besondere Lernleistung
- § 16 Kursangebot, Kursfrequenzen; Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen
- c) Fächerwahl, Teilnahme am Unterricht
- § 17 Pflichtfächer
- § 18 Verfahren zur Wahl der Fächer
- § 19 Teilnahme am Unterricht
- d) Wiederholung in der Hauptphase
- § 20 Freiwilliges Zurücktreten
- § 21 Wiederholung von Kursen bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung und bei Nichtbestehen der Abiturprüfung
- e) Zuständigkeiten in der Hauptphase
- § 22 Tutor/Tutorin
- § 23 Konferenzen
- Abschnitt V Leistungsfeststellung in der Einführungs- und Hauptphase, Notensystem, Zeugnisse
- § 24 Leistungsnachweise
- § 25 Notensystem
- § 26 Zeugnisse
- Abschnitt VI Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe
- § 27 Schulischer Teil der Fachhochschulreife
- Abschnitt VII Abiturprüfung
- a) Allgemeine Bestimmungen
- § 28 Zweck und Umfang der Prüfung
- § 29 Gliederung, Ort und Zeit der Prüfung
- § 30 Teilnahme an der Prüfung; Nachteilsausgleich
- § 31 Abiturprüfungskommission
- § 32 Prüfungsfachausschüsse
- § 33 Einsendung von Prüfungsunterlagen
- § 34 Wahl der Prüfungsfächer, Meldung zur Prüfung
- § 35 Zulassungsvoraussetzungen, Qualifikation im Kursbereich
- § 36 Entscheidung über die Zulassung
- b) Schriftliche Prüfung, fachpraktische Prüfung
- § 37 Gegenstand und Umfang der schriftlichen Prüfung und der fachpraktischen Prüfung
- § 38 Bearbeitungszeit, Prüfungsaufgaben
- § 39 Auswahl der Prüfungsaufgaben
- § 40 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 41 Beurteilung der Prüfungsarbeiten
- § 42 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und ggf. des fachpraktischen Prüfungsteils
- c) Mündliche Prüfung
- § 43 Beantragung einer zusätzlichen mündlichen Prüfung
- § 44 Zulassungsvoraussetzungen
- § 45 Entscheidung über die Zulassung
- § 46 Fächer der mündlichen Prüfung
- § 47 Äußere Vorbereitung der mündlichen Prüfung
- § 48 Vorberatung zur Eröffnung der mündlichen Prüfung
- § 49 Durchführung der mündlichen Prüfung
- d) Abschluss der Prüfung
- § 50 Festsetzung der Prüfungsergebnisse in den Prüfungsfächern
- § 51 Qualifikation im Abiturbereich
- e) Gesamtqualifikation, Durchschnittsnote, Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
- § 52 Gesamtqualifikation
- § 53 Bekanntgabe der Entscheidungen
- § 54 Zeugnis, Latinum
- f) Besondere Bestimmungen
- § 55 Wiederholung der Prüfung
- § 56 Täuschungsversuche, Verstöße gegen die Ordnung, Leistungsverweigerung
- § 57 Verschwiegenheit
- Abschnitt VIII Übertritt von Studierenden aus anderen Ländern
- § 58 Übertritt von Studierenden aus anderen Ländern
- Abschnitt IX Schlussvorschriften
- § 58a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
- § 59 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9a
- Anlage 9b
- Anlage 10
- Anlage 11
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