GleichstGWBV SL 
                
                
            INHALT
Wahl- und Bestellungsverordnung nach dem Landesgleichstellungsgesetz (Landesgleichstellungsgesetzwahlbestellungsverordnung) Vom 29. Dezember 2016
- Wahl- und Bestellungsverordnung nach dem Landesgleichstellungsgesetz (Landesgleichstellungsgesetzwahlbestellungsverordnung) Vom 29. Dezember 2016
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt 1 Anwendungsbereich
 - § 1 Anwendungsbereich
 - Abschnitt 2 Frauenbeauftragte und Stellvertretung
 - § 2 Wahlberechtigung
 - § 3 Wählbarkeit
 - § 4 Bestellung des Wahlvorstands
 - § 5 Aufgaben des Wahlvorstands
 - § 6 Wählerinnenverzeichnis
 - § 7 Wahlausschreiben
 - § 8 Wahlvorschläge
 - § 9 Wahlverfahren
 - § 10 Briefwahl
 - § 11 Behandlung der Briefwahlstimmen
 - § 12 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 13 Benachrichtigung der gewählten Bewerberin
 - § 14 Annahme der Wahl
 - § 15 Bekanntgabe der Gewählten und Ernennung
 - § 16 Anfechtung der Wahl
 - § 17 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
 - § 18 Auflösung des Wahlvorstands
 - § 19 Bestellung der Frauenbeauftragten und ihrer Stellvertretung
 - Abschnitt 3 Gesamtfrauenbeauftragte und Stellvertretung
 - § 20 Anwendbare Vorschriften
 - § 21 Wahlberechtigung
 - § 22 Wählbarkeit
 - § 23 Wahl oder Bestellung der Gesamtfrauenbeauftragten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, Bestellung ihrer Stellvertretung
 - § 24 Wahlvorschläge; Annahme der Wahl
 - § 25 Bekanntgabe der Gewählten und Ernennung
 - § 26 Bestellung der Gesamtfrauenbeauftragten und ihrer Stellvertretung
 - Abschnitt 4 Gemeinsame Frauenbeauftragte der Schulformen und Stellvertretung
 - § 27 Wahl oder Bestellung der gemeinsamen Frauenbeauftragten der Schulformen, Bestellung ihrer Stellvertretung
 - Abschnitt 5 Anwendungsbestimmung und Inkrafttreten
 - § 28 Anwendungsbestimmung
 - § 29 Inkrafttreten