ForstWiPrV SL
INHALT
Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin Vom 2. März 2001
- Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin Vom 2. März 2001
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I. Abschnitt Prüfungsausschuss
- § 1 Errichtung
- § 2 Zusammensetzung und Berufung
- § 3 Befangenheit
- § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 5 Geschäftsführung
- § 6 Verschwiegenheit
- II. Abschnitt Vorbereitung der Abschlussprüfung
- § 7 Prüfungstermine
- § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
- § 9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
- § 10 Anmeldung zur Prüfung
- § 11 Entscheidung über die Zulassung
- III. Abschnitt Durchführung der Abschlussprüfung
- § 12 Prüfungsgegenstand
- § 13 Gliederung der Prüfung
- § 14 Prüfungsaufgaben
- § 15 Nichtöffentlichkeit
- § 16 Leitung und Aufsicht
- § 17 Ausweispflicht und Belehrung
- § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 19 Rücktritt, Nichtteilnahme
- IV. Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses der Abschlussprüfung
- § 20 Bewertung
- § 21 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 22 Prüfungszeugnis
- § 23 Nicht bestandene Prüfung
- V. Abschnitt Wiederholung der Abschlussprüfung
- § 24 Wiederholungsprüfung
- VI. Abschnitt Zwischenprüfung
- § 25 Zweck und Zeitpunkt
- § 26 Inhalt
- § 27 Durchführung
- VII. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 28 Umschulung
- § 29 Rechtsbehelfe
- § 30 Prüfungsunterlagen
- § 31 Personenbezeichnungen
- § 32 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
Feedback