ForstWiPrV SL 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin Vom 2. März 2001
- Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin Vom 2. März 2001
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - I. Abschnitt Prüfungsausschuss
 - § 1 Errichtung
 - § 2 Zusammensetzung und Berufung
 - § 3 Befangenheit
 - § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
 - § 5 Geschäftsführung
 - § 6 Verschwiegenheit
 - II. Abschnitt Vorbereitung der Abschlussprüfung
 - § 7 Prüfungstermine
 - § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung
 - § 9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
 - § 10 Anmeldung zur Prüfung
 - § 11 Entscheidung über die Zulassung
 - III. Abschnitt Durchführung der Abschlussprüfung
 - § 12 Prüfungsgegenstand
 - § 13 Gliederung der Prüfung
 - § 14 Prüfungsaufgaben
 - § 15 Nichtöffentlichkeit
 - § 16 Leitung und Aufsicht
 - § 17 Ausweispflicht und Belehrung
 - § 18 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 19 Rücktritt, Nichtteilnahme
 - IV. Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses der Abschlussprüfung
 - § 20 Bewertung
 - § 21 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
 - § 22 Prüfungszeugnis
 - § 23 Nicht bestandene Prüfung
 - V. Abschnitt Wiederholung der Abschlussprüfung
 - § 24 Wiederholungsprüfung
 - VI. Abschnitt Zwischenprüfung
 - § 25 Zweck und Zeitpunkt
 - § 26 Inhalt
 - § 27 Durchführung
 - VII. Abschnitt Schlussbestimmungen
 - § 28 Umschulung
 - § 29 Rechtsbehelfe
 - § 30 Prüfungsunterlagen
 - § 31 Personenbezeichnungen
 - § 32 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8