BerSchulFHReifV SL
INHALT
Verordnung über den Fachhochschulreifeunterricht und die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an Berufsschulen im Saarland Vom 16. Juli 2014
- Verordnung über den Fachhochschulreifeunterricht und die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an Berufsschulen im Saarland Vom 16. Juli 2014
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zielsetzung
- Abschnitt 2 Fachhochschulreifeunterricht
- § 3 Zulassung zum Fachhochschulreifeunterricht
- § 4 Gliederung und Dauer des Fachhochschulreifeunterrichts
- § 5 Tutorin oder Tutor, Konferenz der Fachlehrkräfte des Fachhochschulreifeunterrichts, Halbjahres- und Jahreszeugnisse, Zeugnisse zum Ende eines Schulhalbjahres
- Abschnitt 3 Durchführung der Abschlussprüfung
- § 6 Teilnahme an der Abschlussprüfung
- § 7 Prüfungsfächer
- § 8 Festsetzung der Vornoten
- § 9 Prüfungskommissionen
- § 10 Schriftliche Prüfung
- § 11 Verpflichtende mündliche Prüfung
- § 12 Zulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung
- § 13 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 14 Bekanntgabe der bisherigen Prüfungsergebnisse
- Abschnitt 4 Abschluss der Prüfung, Zeugnisse
- § 15 Festsetzung der Endnoten
- § 16 Erwerb und Zeugnis der Fachhochschulreife, Abgangszeugnis des Fachhochschulreifeunterrichts
- § 17 Abschluss- und Abgangszeugnis der Berufsschule
- Abschnitt 5 Besondere Bestimmungen und Schlussvorschriften
- § 18 Wiederholung der Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife, Schulfremdenprüfung
- § 19 Überleitung
- § 20 Übergangsvorschrift für das Fach Sozialkunde
- § 21 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
Feedback