Abendgymnasium-VO 
                
                
            INHALT
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Abendgymnasium im Saarland (Abendgymnasium-VO) Vom 14. Dezember 2011
- Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Abendgymnasium im Saarland (Abendgymnasium-VO) Vom 14. Dezember 2011
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Geltungsbereich
 - § 1 Schulen des Geltungsbereichs
 - Abschnitt II Allgemeine Bestimmungen
 - § 2 Grundlagen und Zielsetzungen
 - § 3 Gesamtqualifikation als Voraussetzung für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
 - § 4 Gliederung des Bildungsgangs
 - § 5 Verweildauer in der Oberstufe
 - § 6 Unterrichtung der Studierenden über die Regelungen für die Oberstufe und die Abiturprüfung
 - Abschnitt III Vorkurs
 - § 7 Zielsetzung und Gestaltung des Vorkurses
 - § 8 Voraussetzungen für den Eintritt in den Vorkurs
 - § 9 Stundentafel
 - Abschnitt IV Einführungsphase
 - § 10 Zielsetzung und Gestaltung der Einführungsphase
 - § 11 Voraussetzungen für den Eintritt in die Einführungsphase
 - § 12 Stundentafel
 - Abschnitt V Hauptphase
 - a) Zulassung zur Hauptphase
 - § 13 Voraussetzungen für die Zulassung
 - § 14 Nichtzulassung; Wiederholung der Einführungsphase
 - b) Gestaltung der Hauptphase
 - § 15 Kurssystem
 - § 16 Leistungskurse
 - § 17 Grundkurse
 - § 18 Kursangebot
 - c) Fächerwahl; Teilnahme am Unterricht
 - § 19 Pflichtfächer
 - § 20 Fächerwahl
 - § 21 Teilnahme am Unterricht
 - d) Wiederholung in der Hauptphase
 - § 22 Freiwilliges Zurücktreten
 - § 23 Wiederholung von Kursen bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung und bei Nichtbestehen der Abiturprüfung
 - e) Zuständigkeiten in der Hauptphase
 - § 24 Tutorin oder Tutor
 - § 25 Konferenzen
 - Abschnitt VI Leistungsfeststellung in der Einführungs- und Hauptphase; Notensystem; Zeugnisse
 - § 26 Leistungsnachweise
 - § 27 Notensystem
 - § 28 Zeugnisse
 - Abschnitt VII Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
 - § 29 Schulischer Teil der Fachhochschulreife
 - Abschnitt VIII Abiturprüfung
 - a) Allgemeine Bestimmungen
 - § 30 Zweck und Umfang der Prüfung
 - § 31 Gliederung, Ort und Zeit der Prüfung
 - § 32 Teilnahme an der Prüfung; Nachteilsausgleich
 - § 33 Abiturprüfungskommission
 - § 34 Prüfungsfachausschüsse
 - § 35 Einsendung von Prüfungsunterlagen
 - § 36 Wahl der Prüfungsfächer; Meldung zur Prüfung
 - § 37 Zulassungsvoraussetzungen; Qualifikation im Kursbereich
 - § 38 Entscheidung über die Zulassung
 - b) Schriftliche Prüfung
 - § 39 Gegenstand und Umfang der schriftlichen Prüfung
 - § 40 Bearbeitungszeit; Prüfungsaufgaben
 - § 41 Auswahl der Prüfungsaufgaben
 - § 42 Durchführung der schriftlichen Prüfung
 - § 43 Beurteilung der Prüfungsarbeiten
 - § 44 Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung
 - c) Mündliche Prüfung
 - § 45 Beantragung einer zusätzlichen mündlichen Prüfung
 - § 46 Zulassungsvoraussetzungen
 - § 47 Entscheidung über die Zulassung
 - § 48 Fächer der mündlichen Prüfung
 - § 49 Äußere Vorbereitung der mündlichen Prüfung
 - § 50 Vorberatung zur Eröffnung der mündlichen Prüfung
 - § 51 Durchführung der mündlichen Prüfung
 - d) Abschluss der Prüfung
 - § 52 Festsetzung der Prüfungsergebnisse in den Prüfungsfächern
 - § 53 Qualifikation im Abiturbereich
 - e) Gesamtqualifikation; Durchschnittsnote; Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife
 - § 54 Gesamtqualifikation
 - § 55 Bekanntgabe der Entscheidungen
 - § 56 Zeugnis; Latinum
 - f) Besondere Bestimmungen
 - § 57 Wiederholung der Prüfung
 - § 58 Täuschungsversuche; Verstöße gegen die Ordnung; Leistungsverweigerung
 - § 59 Verschwiegenheit
 - Abschnitt IX Übertritt von Studierenden aus anderen Ländern
 - § 60 Übertritt von Studierenden aus anderen Ländern
 - Abschnitt X Schlussvorschrift
 - § 60a Notwendige Regelungen bei schwerwiegenden Gefahren für Leben und Gesundheit
 - § 61 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 7
 - Anlage 8
 - Anlage 9
 - Anlage 10