BergwesSachvVO M-V
INHALT
Verordnung über die Bestellung von Sachverständigen im Bergwesen (Bergwesensachverständigenverordnung - BergwesSachvVO M-V) Vom 25. April 2014
- Verordnung über die Bestellung von Sachverständigen im Bergwesen (Bergwesensachverständigenverordnung - BergwesSachvVO M-V) Vom 25. April 2014
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
- § 1 Bestellungsgrundlage
- § 2 Öffentliche Bestellung
- § 3 Bestellungsvoraussetzungen
- § 4 Bestellungsvoraussetzungen für Anträge nach § 36a der Gewerbeordnung
- Abschnitt 2 Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
- § 5 Zuständigkeit und Verfahren
- § 6 Zuständigkeit und Verfahren für Anträge nach § 36a der Gewerbeordnung
- § 7 Vereidigung
- § 8 Aushändigung von Bestellungsurkunde, Rundstempel, Ausweis und Sachverständigenverordnung
- § 9 Bekanntmachung
- Abschnitt 3 Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- § 10 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung
- § 11 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften
- § 12 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung
- § 13 Form der Gutachtenerstattung; gemeinschaftliche Leistungen
- § 14 Bezeichnung als „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“
- § 15 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 16 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung
- § 17 Schweigepflicht
- § 18 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
- § 19 Werbung
- § 20 Anzeigepflichten
- § 21 Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen
- § 22 Zusammenschlüsse
- Abschnitt 4 Erlöschen der öffentlichen Bestellung
- § 23 Erlöschen der öffentlichen Bestellung
- § 24 Rücknahme; Widerruf
- § 25 Rückgabepflicht von Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel
- § 26 Inkrafttreten
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