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INHALT
Landesverordnung über die Wahl der Personalräte (Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz) Vom 19. April 1993
- Landesverordnung über die Wahl der Personalräte (Wahlordnung zum Personalvertretungsgesetz) Vom 19. April 1993
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Wahl des Personalrates
- Abschnitt I Gemeinsame Vorschriften über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl
- § 1 Bestellung des Wahlvorstandes
- § 2 Allgemeine Wahlvorbereitungen
- § 3 Beschlüsse
- § 4 Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, Wählerverzeichnis
- § 5 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 6 Abstimmung vor der Wahl
- § 7 Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder und Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 8 Wahlausschreiben
- § 9 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 10 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 11 Sonstige Erfordernisse
- § 12 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 13 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 14 Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 15 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 16 Sitzungsniederschriften
- § 17 Ausübung des Wahlrechtes, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
- § 18 Wahlhandlung
- § 19 Schriftliche Stimmabgabe
- § 20 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 21 Stimmabgabe in besonderen Fällen
- § 22 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 23 Wahlniederschrift
- § 24 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 25 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 26 Ersatzmitglieder
- § 27 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Abschnitt II Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
- Unterabschnitt 1 Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- § 28 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 29 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
- § 30 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
- Unterabschnitt 2 Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Mehrheitswahl)
- § 31 Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 32 Ermittlung der gewählten Bewerber
- Abschnitt III Besondere Vorschriften für die Wahl des Personalobmannes oder eines Gruppenvertreters (Mehrheitswahl)
- § 33 Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
- Abschnitt IV Wahl der Jugend- und Ausbildungsvertretungen sowie der Vertretungen der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
- § 34
- Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
- § 35 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates, Bestellung des Bezirkswahlvorstandes
- § 36 Leitung der Wahl
- § 37 Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, Wählerverzeichnis
- § 38 Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder und Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 39 Gleichzeitige Wahl
- § 40 Wahlausschreiben
- § 41 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
- § 42 Sitzungsniederschriften
- § 43 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 44 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
- § 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
- § 46 Leitung der Wahl
- § 47 Durchführung der Wahl nach Bezirken
- Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
- § 48 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
- Fünfter Teil Schlußvorschriften
- § 49 Berechnung von Fristen
- § 50 Inkrafttreten
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