DLRStVtr MV 1993
INHALT
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" und dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" (Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag) Vom 10. November 1993
- Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" und dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" (Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag) Vom 10. November 1993
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1
- § 2
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