ÖbVI-VO
INHALT
Verordnung über die Bestellung, die Berufsausübung und die Führung eines Dienstsiegels der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - Verordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI-VO) - Vom 24. September 1994
- Verordnung über die Bestellung, die Berufsausübung und die Führung eines Dienstsiegels der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure - Verordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI-VO) - Vom 24. September 1994
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Bestellungsverfahren
- § 2 Geschäftsführung
- § 3 Hinweis auf die Berufsausübung
- § 4 Mitwirkung fachkundiger Mitarbeiter
- § 5 Gemeinsame Berufsausübung
- § 6 Führung des Dienstsiegels
- § 7 Inkrafttreten
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