WBLVO M-V
INHALT
Landesverordnung über die Zuständigkeiten, die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung und die Förderung der Weiterbildungsdatenbank nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V) Vom 28. Juli 2011
- Landesverordnung über die Zuständigkeiten, die Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung und die Förderung der Weiterbildungsdatenbank nach dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungslandesverordnung - WBLVO M-V) Vom 28. Juli 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Zuständigkeiten
- § 1 Zuständige Behörden für die Durchführung des Weiterbildungsförderungsgesetzes
- Abschnitt 2 Staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung
- § 2 Zweck der Anerkennung
- § 3 Staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung
- § 4 Anerkannte Qualitätsmanagement-Zertifikate
- § 5 Anerkennungsvoraussetzungen
- § 6 Teilnehmendenschutz
- § 7 Anerkennungsverfahren
- § 8 Mitteilungspflichten
- § 9 Befristung, Aufhebung und Widerrufsvorbehalt
- § 10 Verwaltungsgebühr
- § 11 Übergangsregelung
- Abschnitt 3 Förderung der Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern
- § 12 Gegenstand der Förderung
- § 13 Fördervoraussetzungen für die Weiterbildungsdatenbank
- § 14 Art, Umfang und Höhe der Förderung
- § 15 Förderdauer
- § 16 Verfahren
- Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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