EntschVO M-V
INHALT
Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V) Vom 4. Mai 2016
- Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V) Vom 4. Mai 2016
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Grundsätze der Gewährung von Entschädigungen
- § 4 Stadtvertretervorsteherin und Stadtvertretervorsteher, Stellvertretung und die Mitglieder des Vorstandes oder Präsidiums in den kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
- § 5 Stadtvertretervorsteherin und Stadtvertretervorsteher sowie Vorsitzende der Gemeindevertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden
- § 6 Ehrenamtliche Stellvertretung des Bürgermeisteramtes in hauptamtlich verwalteten Gemeinden, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie der Landrätin oder des Landrates
- § 7 Kreistagspräsidentenamt, Stellvertretung und die Mitglieder des Vorstandes oder Präsidiums in den Landkreisen
- § 8 Bürgermeisteramt in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden, Stellvertretung
- § 9 Amtsvorsteheramt, Stellvertretung und Vorsitz des Amtsausschusses
- § 10 Fraktionsvorsitzende
- § 11 Vorsitzende der Ortsteilvertretung und Ortsvorsteheramt
- § 12 Gleichstellungsbeauftragte
- § 13 Vorsitzende der Verbandsversammlung und Verbandsvorsteheramt in Zweckverbänden
- § 14 Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen
- § 15 Sitzungszeitergänzende Aufwandsentschädigung
- § 16 Entgangener Arbeitsverdienst, Reisekostenvergütung, Betreuungskosten
- § 17 Andere ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger
- § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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