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INHALT
Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz) Vom 13. Oktober 1994
- Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz) Vom 13. Oktober 1994
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Vorschriften über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
- § 1 Bestellung des Wahlvorstandes
- § 2 Allgemeine Wahlvorbereitungen
- § 3 Beschlüsse
- § 4 Wählerinnen- und Gleichstellungsbeauftragtenverzeichnis
- § 5 Einspruch gegen das Wählerinnen- oder Gleichstellungsbeauftragtenverzeichnis
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Wahlvorschläge, Einrichtungsfrist und Inhalt
- § 8 Sonstige Erfordernisse
- § 9 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 10 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 11 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 12 Sitzungsniederschriften
- § 13 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
- § 14 Wahlhandlung
- § 15 Schriftliche Stimmabgabe
- § 16 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 17 Stimmabgabe in besonderen Fällen
- § 18 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 19 Wahlniederschrift
- § 20 Benachrichtigung der gewählten Bewerberin
- § 21 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 22 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 23 Berechnung von Fristen
- Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die Wahl der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung
- § 24 Vorbereitung der Wahl
- § 25 Stimmabgabe, Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Abschnitt 3 Schlussvorschrift
- § 26 Inkrafttreten
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