APOA Lg2E1/2 AD M-V
INHALT
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das erste und zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst zur Verwendung im Archivdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archiv - APOA Lg2E1/2 AD M-V) Vom 30. November 2015
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das erste und zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst zur Verwendung im Archivdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archiv - APOA Lg2E1/2 AD M-V) Vom 30. November 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Allgemeine Voraussetzungen
- § 3 Bewerbung
- § 4 Auswahl, Unterlagen
- § 5 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 6 Durchführung der Ausbildung
- § 7 Beurteilung der Leistungen
- Abschnitt 2 Vorschriften für den Vorbereitungsdienst der Ämter ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst zur Verwendung im Archivdienst
- § 8 Einstellung
- § 9 Dauer
- § 10 Ausbildungsgang
- § 11 Beschäftigungsnachweis und Befähigungsberichte während der berufspraktischen Studienzeit
- § 12 Verwaltungs- und archivtheoretische Fachstudien
- § 13 Zwischenprüfung
- § 14 Laufbahnprüfung
- § 15 Prüfungskommission
- § 16 Schriftliche Prüfung
- § 17 Beurteilung der schriftlichen Prüfung
- § 18 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- § 19 Mündliche Prüfung
- § 20 Bestehen der mündlichen Prüfung
- § 21 Erkrankung, Versäumnisse
- § 22 Täuschungsversuch
- § 23 Prüfungsergebnis
- § 24 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 25 Prüfungszeugnis
- § 26 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 27 Rücknahme der Prüfungsentscheidung
- Abschnitt 3 Vorschriften für den Vorbereitungsdienst der Ämter ab dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeiner Dienst zur Verwendung im Archivdienst
- § 28 Einstellung
- § 29 Dauer, Beendigung
- § 30 Ausbildungsgang und Beurteilung der Leistungen
- § 31 Archivarische Staatsprüfung
- Abschnitt 4 Schlussbestimmung
- § 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage
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